NVFR Nachtflugberechtigung

Die NVFR Nachtflugberechtigung ist zur Durchführung von Überlandflügen bei Nacht erforderlich.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für diese Qualifikation ist der LAPL(A) oder PPL-A  nach EASA Teil FCL.

Theoretische Ausbildung

Mind. 1h Theorieausbildung.

 

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens 10 Nachtstarts und Landungen im Alleinflug. Weiterhin werden 5 Nachtflugstunden, davon 3 Nachtflugstunden mit Fluglehrer und mindestens eine Flugstunde Streckenflug ausgebildet. 

Prüfungen

Eine Theorie- bzw. Praxisprüfung ist nicht erforderlich. Mit Abschluss der erfoderlichen Flugstunden senden Sie ein ausgefülltes Antragformular mit Unterschrift des Fluglehrers an die zuständige Landesluftfahrtbehörde. Sie bekommen dann eine neue Lizenz mit der Eintragung NVFR ausgestellt.

Ablauf

Info-Tag

Anmeldung

Theoriephase

1 Stunde Theorieunterricht

Praxisphase

Mind. 10 Nachtstarts und -landungen. 5 Nachtflugstunden, davon 3 Nachtflugstunden mit Lehrer und mind. eine Stunde Streckenflug.