Termine

07.02.2012

ATPL, CPL und IR Nahunterricht

Vom 15.03. bis 31.03.2012 findet ein kombinierter ATPL, CPL und IR Nahunterricht statt. Dieser Lehrgang ist der Ergänzungsunterricht für die Fernkurse Civil Aviation Training (CAT) und Ernst Gröger.

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06.02.2012

PPL - Lehrgang

Ab 14.04.2012 findet in unserem Seminarraum am Flugplatz Strausberg bei Berlin ein PPL Lehrgang statt. Die Theorie bezieht sich sowohl auf den PPL(A) JAR-FCL als auch auf den PPL(N) national.

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07.11.2011

BZF I & II - Lehrgang

Ab 25.02.2012 findet in unserem Seminarraum am Flugplatz Strausberg bei Berlin ein BZF Lehrgang statt. Die Theorie bezieht sich sowohl auf das BZF I (englisch + deutsch) als auch auf das BZF II (deutsch).

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16.09.2011

Fluglehrer Lehrgang FI(A)

Am 29.04.2012 startet ein Fluglehrer-Lehrgang in unseren Ausbildungsräumen in Strausberg. Ziel der Ausbildung ist es die Berechtigung für den FI(A) nach JAR-FCL zu erlangen. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil.

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BZFI/ II & AZF Funksprechlehrgang

Berechtigung
 

Zur Ausübung des Flugfunks bedarf es eines Flugfunkzeugnisses (Sprechfunkzeugnis). Man unterscheidet drei unterschiedliche Zeugnisse. Für den Erwerb einer Fluglizenz ist ein beliebiges der drei möglichen Flugfunkzeugnisse ausreichend: 

  • BZF II - Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in deutscher Sprache. Es ist z.B. für Flüge in Deutschland erforderlich. 
  • BZF I - Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in englischer und deutscher Sprache. Es ist z.B. für Auslandsflüge erforderlich. 
  • AZF - Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Es berechtigt den Sprechfunk bei einer Boden- und Luftfunkstelle uneingeschränkt auszuführen. Es ist z.B. für die Durchführung von Flügen unter Instrumentenflugbedingungen erforderlich.

Voraussetzungen
 

Für den BZF Kurs gibt es keine Voraussetzungen. Für den Erwerb des englischen BZF I oder des AZF sind Englischkenntnisse von Vorteil. In der Regel reicht aufgefrischtes Schulenglisch aus. Für das AZF ist ein BZF I oder II Voraussetzung.

 

Theoretische Vorbereitung
 

Für die Vorbereitung auf den theoretische Teil der Prüfung empfiehlt sich der PPL-Softwarefragenkatalog.
Das Sprechen wird in kleinen Gruppen in realistischer Weise geübt. 

 

Prüfung
 

 Um das Flugfunkzeugnis zu erhalten, müssen bei der Bundesnetzagentur eine theoretische und mündliche Prüfung ablegt werden. Inhalt der theoretischen Prüfung sind "Multiple Choice" Fragen aus einem feststehenden Fragenkatalog.

Bei der mündlichen Prüfung wird ein simulierter Abflug und ein simulierter Anflug zu einem Verkehrsflughafen durchgeführt. Sie müssen hierzu die erforderlichen Sprechfunkgruppen kennen und richtig anwenden. Für das englische BZF I wird einer der beiden simulierten Flüge in englischer Sprache durchgeführt. Darüber hinaus müssen Sie einen vorgegebenen Fachtext in Englisch vorlesen und nachfolgend ins Deutsche übersetzen.

Die AZF Prüfung ist eine Zusatzprüfung zum BZF I oder II. Sie kann nicht direkt abgelegt werden. Prüfungsinhalt ist eine theoretische Prüfung mit 40 Fragen aus dem Fragenkatalog von ca. 300 Fragen und einer mündlichen Prüfung bei der ein simulierter Instrumentenflug durchgeführt wird. Inhaber des BZF II müssen, identische zur Prüfung für BZF I, einen englischen Fachtext vorlesen und übersetzen.

 

BZF I, II  & AZF
Theoretische Ausbildung
BZF II (deutsche Sprache)
200,00€
BZF I (englische Sprache)
  232,00€
AZF (allg. Funksprechzeugnis für IFR)
300,00€
Für alle Funksprechzeugnisse zuzügl. Lehrmaterial) ca. 50,00€