Termine

01.04.2013

ATPL, CPL und IR Nahunterricht Modul II

Vom 18.06. bis 25.06.2013 findet ein kombinierter ATPL, CPL und IR Nahunterricht statt. Dieser Lehrgang ist der Ergänzungsunterricht für die Fernkurse Civil Aviation Training (CAT) und Ernst Gröger.

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17.01.2013

BZF I & II - Lehrgang

Ab 01.06.2013 findet in unserem Seminarraum am Flugplatz Strausberg bei Berlin ein BZF Lehrgang statt. Die Theorie bezieht sich sowohl auf das BZF I (englisch + deutsch) als auch auf das BZF II (deutsch).

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24.12.2012

PPL - Lehrgang

Ab 17.08.2013 findet in unserem Seminarraum am Flugplatz Strausberg bei Berlin ein PPL Lehrgang statt. Die Theorie bezieht sich sowohl auf den PPL(A) EASA-FCL als auch auf den PPL(N) national.

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03.10.2012

Fluglehrer Lehrgang FI(A)

Am 08.07.2013 startet ein Fluglehrer-Lehrgang in unseren Ausbildungsräumen in Strausberg. Ziel der Ausbildung ist es die Berechtigung für den FI(A) nach EASA-FCL zu erlangen. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil.

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FI(A) - Fluglehrer- Berechtigung

Berechtigung

Ein Fluglehrer ist ein erfahrener Pilot, der den Befähigungsnachweis hat, angehende Piloten (Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fliegens auszubilden. Ist ein Fluglehrer nach EASA-FCL lizenziert, so trägt seine Lizenz während der ersten 100 Ausbildungsstunden den Titel FI(RP). Die Abkürzung steht für Restricted Privileges. Eine Einschränkung ist etwa, dass der FI(RP) keine Flugschüler für das Freifliegen, also den ersten Soloflug, freigeben darf.

Voraussetzungen 

1. Mindestalter 18 Jahre
2. Gültige PPL(A) EASA-FCL, CPL(A) bzw. ATPL(A) Lizenz
3. Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2
4. Mindestens 200 Flugstunden, darin müssen enthalten sein:

  • Als Inhaber eines ATPL(A) oder CPL(A) mind. 100 Std. in command oder als Inhaber eines PPL(A) mind. 150 Std. in command
  • Mind. 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von den mind. 5 Flugstunden innerhalb der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung durchgeführt sein müssen.
  • mind. 10 Flugstunden Ausbildung im Instrumentenflug (IFR oder CVFR) von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit (Simulator oder FNPT II ) durchgeführt sein dürfen.
  • mind. 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer einschließlich eines Fluges über mindestens 540 km, bei dem Landung auf mind. 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchgeführt sind.

5. Nachweis von CPL (A ) Wissen gemäß EASA-FCL 1.470
(dies wird z.B. durch eine bestandene CPL(A) oder ATPL(A) Theorieprüfung nachgewiesen)
6. Auswahlprüfung, abzulegen innerhalb von 6 Monaten und spätestens 1 Woche vor Beginn der Ausbildung mit einem gemäß EASA-FCL 1.330 (f) qualifiziertem FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 zu EASA-FCL 1.240. (wird bei uns durchgeführt)

 

Theoretische Ausbildung 

125 Unterrichtsstunden Direktunterricht in den Fächern:

            -   Der Lernvortrag
            -   Der Unterrichtsvorgang
            -   Ausbildungsgrundsätze
            -   Angewandte Lehrmethoden in Theorie und Praxis
            -   Beurteilung und Prüfung von Flugschülern
            -   Entwicklung des Ausbildungsprogramms
            -   Menschliches Leistungsvermögen in Bezug auf die Flugausbildung
            -   Gefahren bei der Simulation von Ausfällen bei der Flugausbildung
            -   Nachtflugausbildung
            -   Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung

Praktische Ausbildung

30 Flugstunden auf 1- motorigen Flugzeugen, davon 25 Flugstunden mit Lehrberechtigten FI- Instructor einschließlich 5 besondere Flugzustände mit Kunstflugmaschine.
5 Flugstunden im Team mit einem anderen Bewerber zum FI(A)

Der Bewerber führt das Flugzeug vom rechten Sitz, der FI-I simuliert das Flugschülerverhalten.