FI(A) - Fluglehrer- Berechtigung
Berechtigung
Ein Fluglehrer ist ein erfahrener Pilot, der den Befähigungsnachweis hat, angehende Piloten (Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fliegens auszubilden. Ist ein Fluglehrer nach EASA-FCL lizenziert, so trägt seine Lizenz während der ersten 100 Ausbildungsstunden den Titel FI(RP). Die Abkürzung steht für Restricted Privileges. Eine Einschränkung ist etwa, dass der FI(RP) keine Flugschüler für das Freifliegen, also den ersten Soloflug, freigeben darf.
Voraussetzungen
1. Mindestalter 18 Jahre
2. Gültige PPL(A) EASA-FCL, CPL(A) bzw. ATPL(A) Lizenz
3. Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2
4. Mindestens 200 Flugstunden, darin müssen
enthalten sein:
- Als Inhaber eines ATPL(A) oder CPL(A) mind. 100 Std. in command oder als Inhaber eines PPL(A) mind. 150 Std. in command
- Mind. 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von den mind. 5 Flugstunden innerhalb der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung durchgeführt sein müssen.
- mind. 10 Flugstunden Ausbildung im Instrumentenflug (IFR oder CVFR) von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit (Simulator oder FNPT II ) durchgeführt sein dürfen.
- mind. 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer einschließlich eines Fluges über mindestens 540 km, bei dem Landung auf mind. 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchgeführt sind.
5. Nachweis von CPL (A )
Wissen gemäß EASA-FCL 1.470
(dies wird z.B. durch eine bestandene CPL(A) oder ATPL(A) Theorieprüfung nachgewiesen)
6. Auswahlprüfung, abzulegen innerhalb von 6
Monaten und spätestens 1 Woche vor Beginn der Ausbildung
mit einem gemäß EASA-FCL 1.330 (f) qualifiziertem FI(A), basierend auf
der Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 zu EASA-FCL 1.240. (wird bei uns durchgeführt)
Theoretische Ausbildung
125 Unterrichtsstunden Direktunterricht in den Fächern:
- Der Lernvortrag
-
Der Unterrichtsvorgang
-
Ausbildungsgrundsätze
- Angewandte Lehrmethoden in Theorie und Praxis
- Beurteilung und Prüfung von Flugschülern
- Entwicklung des Ausbildungsprogramms
- Menschliches Leistungsvermögen in Bezug auf die Flugausbildung
- Gefahren bei der Simulation von Ausfällen bei der Flugausbildung
-
Nachtflugausbildung
- Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung
Praktische Ausbildung
30 Flugstunden
auf 1- motorigen Flugzeugen, davon 25 Flugstunden mit Lehrberechtigten FI- Instructor einschließlich 5
besondere Flugzustände mit Kunstflugmaschine.
5 Flugstunden im Team mit einem anderen Bewerber zum FI(A)
Der Bewerber führt das Flugzeug vom rechten Sitz, der FI-I simuliert das Flugschülerverhalten.


















